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Allgemeine Geschäftsbedingungen

COMSOLIT GmbH

A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen und Produkte der COMSOLIT GmbH (nachfolgend COMSOLIT) und sind integrierender Bestandteil jedes Projektauftrages zwischen COMSOLIT und dem Vertragspartner. Soweit die besonderen Bestimmungen in Litera B (Hosting) und C (Weitere Dienstleistungen) nichts Gegenteiliges regeln, gelten immer auch die Allgemeinen Bestimmungen nach Litera A.

2. Preise / Offerte
COMSOLIT stellt dem Vertragspartner grundsätzlich für jeden Auftrag eine Offerte zu und bleibt an diese drei (3) Monate gebunden. Angebote von COMSOLIT, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter. Der vereinbarte Preis bzw. Stundenansatz versteht sich, soweit nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) und ohne Mehrwertsteuer, allfälliger sonstiger Gebühren wie Liefer- und Versandkosten, Spesen sowie in Zusammenhang mit einem Projektauftrag für den Vertragpartner erworbene Softwarelizenzen. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die COMSOLIT berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zu unterbinden. Sie ist insbesondere berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung den Hosting-Account zu sperren oder einen erstellten Internetauftritt zu deaktivieren.  
Werden durch den Vertragspartner neben Dienstleistungen der COMSOLIT auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall vom Drittanbieter direkt haftbar gemacht werden. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit COMSOLIT bleibt vorbehalten

3. Kündigung
Die Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Ende einer Abrechnungsperiode auflösen. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Aus wichtigem Grund können beide Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Vertragspartners oder wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von COMSOLIT oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von COMSOLIT oder Dritten missachtet werden. Der Vertragspartner hat bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung der vorausbezahlten Beträge und schuldet COMSOLIT bei einer fristlosen Kündigung sämtliche in diesem Zusammenhang entstandene Kosten.

4. Kennzeichnung
COMSOLIT ist berechtigt, bei den von ihr erstellten Projektergebnissen im Source-Code sowie im Impressum ihren Namen und ihre Kontaktangaben aufzuführen. COMSOLIT darf den Vertragspartner und die für ihn erstellten Leistungen (insb. Webseiten) als Referenz für Marketingzwecke angeben.

5. Geheimhaltung
COMSOLIT und der Vertragspartner sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen der anderen Partei, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, geheimzuhalten und nur zur rechtmässigen Aufgabenerfüllung zu verwenden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen und gilt für alle eigensetzten Mitarbeiter oder sonstige involvierte Dritte.

6. Datenschutz

COMSOLIT kann für Rechnungsstellung, Inkasso und zum Erbringen der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben. COMSOLIT darf die persönlichen Angaben des Vertragspartners für ihr eigenes Marketing nutzen oder ausgewählten Partnern zur Verfügung stellen. COMSOLIT versichert, dass sie die persönlichen Angaben vertraulich behandeln und der Datenschutz gewährleistet wird.

7. Ergänzungen / Änderungen
Ergänzungen und Änderungen einzelner Bestimmungen dieser AGB können zwischen COMSOLIT und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart werden. Ergänzungen und Änderungen des Dienstleistungsvertrags oder Projektauftrages sind schriftlich in einem Anhang zu vereinbaren. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Dienstleistungsvertrages/ Projektauftrages unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
COMSOLIT behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Kunden in schriftlicher Form oder via Internet unter www.comsolit.com bekannt gegeben und ersetzen die bisherigen AGB. Sollte der Kunde durch die Änderungen der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen. Ohne Widerspruch innert Monatsfrist gelten die Änderungen vom Vertragspartner als genehmigt und das Kündigungsrecht erlischt.

8. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Alle Rechtsbeziehungen des Vertragpartners mit COMSOLIT unterstehen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Kreuzlingen.

B. Hosting
1. Vertragsabschluss

COMSOLIT bietet Unternehmen und Privatpersonen Dienstleistungen im Bereich des Webhostings an. Der Vertragspartner kann die verschiedenen Angebote auf der Website von COMSOLIT einsehen. Der Hosting-Vertrag kommt zustande, wenn COMSOLIT die vom Vertragspartner elektronisch ausgefüllte Anmeldung für ein Hosting-Abo dem Vertragspartner schriftlich via E-Mail oder via elektronisches Bestellformular auf der Webseite bestätigt. COMSOLIT kann ohne Angabe von Gründen eine Bestellung ablehnen.    

2. Vertragsdauer

Der Vertrag für alle Hosting-Abos wird auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwölf (12) Monate abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien bis zu 30 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Wird das Hosting-Abo vor Ablauf nicht gekündigt, wird es automatisch um zwölf (12) weitere Monate verlängert und kann wiederum bis 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden. COMSOLIT steht bei missbräuchlicher Verwendung der Hosting-Dienstleistungen und bei Nichteinhaltung der Pflichten des Vertragspartners ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu und kann sämtliche Hosting-Dienstleistungen per sofort einstellen und die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung stellen. Der Vertragspartner hat keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung der vorausbezahlten Beträge.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

COMSOLIT kann sein Angebot und Preise jederzeit ändern. Änderungen des Angebots und der Preise treten ohne Anzeige an den Vertragspartner mit der Veröffentlichung auf der Website von COMSOLIT in Kraft. Der Vertrag läuft zu den bisherigen Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen weitergeführt. Die Hosting-Dienstleistungen von COMSOLIT sind jeweils jährlich im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist COMSOLIT berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung zu unterbinden.

4. Ausschluss von Gewährleistung
COMSOLIT kann weder unbeschränkte Verfügbarkeit der Dienstleistungen noch vollständige Datenintegrität auf den Servern gewährleisten. COMSOLIT stellt die Verfügbarkeit und Datenintegrität auf den Servern mit allen technisch und wirtschaftlich zumutbaren und verhältnismässigen Massnahmen sicher. Der Vertragspartner wird über voraussehbare Betriebsunterbrüche soweit möglich und zumutbar über die Website von COMSOLIT informiert. Bei nicht voraussehbaren Betriebsunterbrüchen verpflichtet sich COMSOLIT, die Störung im Rahmen ihrer Möglichkeiten so bald als möglich zu beheben. Für die Datensicherung, der auf dem Server gespeicherten Daten, ist der Vertragspartner verantwortlich. Soweit der Vertragspartner Daten auf den Server übermittelt, stellt er Sicherheitskopien her.  

5. Haftungsbeschränkung
Die Nutzung der Server und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Vertragspartners. COMSOLIT beschränkt seine Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder auf grobe Fahrlässigkeit von COMSOLIT oder seiner Mitarbeitenden zurückzuführen sind. COMSOLIT haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Weiter haftet COMSOLIT nicht für höhere Gewalt, Reparaturen und Wartungsarbeiten, Zugangschwierigkeiten, Eingriffe des Vertragspartners oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.) die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen möglich sind. Der Vertragspartner ist selber verantwortlich für die Kompatibilität, der von ihm verwendeten Hard- und Softwarekomponenten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Hosting-Account sorgfältig und geheim aufzubewahren. COMSOLIT lehnt jede Haftung für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten ab. In jedem Fall ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

6. Pflichten des Vertragpartners    
 
Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Zugangspasswort vertraulich zu behandeln und diese nicht Dritten mitzuteilen. Der Vertragspartner ist gegenüber COMSOLIT für jede Benützung seiner Domain verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus einem Missbrauch entsteht. Der Vertragspartner ist für den Inhalt der Informationen und Bilder verantwortlich, die er oder Dritte über seine Domain übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. Er verpflichtet sich die nationalen und internationalen Gesetze, insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete einzuhalten und keinerlei Inhalte oder Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonstwie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen. Insbesondere dürfen über die Domain des Vertragspartner die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden: Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB, Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB, Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB, Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten, Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes, Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Das Betreiben von Diensten, welche die betrieblichen Ressourcen von COMSOLIT nachteilig beeinflussen (u.a. File Download Sites, Chatsystemen, Online Spiele, Bannertauschsysteme etc.), sind nur mit schriftlicher Zustimmung von COMSOLIT erlaubt. Dem Vertragspartner ist es ohne Zustimmung der COMSOLIT untersagt, irgendwelche von der COMSOLIT bezogene Leistungen (z.B.Speicherplatz) an Dritte zu vermieten.  

Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Zugänge in seinem persönlichen elektronischen Postfach (E-Mail) aus dem Hosting-Abo regelmässig zu kontrollieren. COMSOLIT behält sich das Recht vor, elektronische Post, die grosse Speicherkapazität in Anspruch nimmt, nach Ankündigung zu löschen. Das Versenden von Werbe-E-Mails durch den Vertragspartner an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. COMSOLIT behält sich bei Bekanntwerden vor, die Domain des Vertragpartners ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Das Versenden unerwünschter Massenmails (z.B. Spamming) über die Server von COMSOLIT ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Systeme von COMSOLIT gefährden könnte, strikte untersagt.
COMSOLIT behält sich das Recht vor, die Domain des Vertragspartners bei missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Vertragspartners ohne Vorwarnung zu sperren. Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichterfüllung der oben genannten vertraglichen Pflichten des Vertragspartners. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist bzw. der Vertragspartner den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt. COMSOLIT behält sich vor, bei missbräuchlicher Verwendung der Domain Schadensersatzansprüche und (straf-)rechtliche Schritte einzuleiten.

B. Weitere Dienstleistungen
1. Projektorganisation

COMSOLIT regelt in Absprache mit dem Vertragspartner die einzelnen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen beider Vertragsparteien in der Offerte oder in einer Spezifikation. Diese Projektorganisation sorgt für die qualitäts-, kosten- und termingerechte Erfüllung des Projektauftrages. Bis zur Beendigung des Projektauftrages sind COMSOLIT und der Vertragspartner zur Mitwirkung in der Projektsteuerung verpflichtet. Sie stellen dafür die mit den notwendigen Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Mitarbeiter zur Verfügung.

2. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner unterstützt COMSOLIT bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen und Projektarbeiten mit sämtlichen zur Projektabwicklung notwendigen Massnahmen. Dazu zählen insbesondere das zur Verfügung stellen sämtlicher erforderlichen Informationen in dem von COMSOLIT vorgegebenen Format und Qualität, klare und rechtzeitige Instruktionen und die Sicherstellung einer Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten (EDV-System etc.) des Vertragpartners. Alle Kosten, die dem Vertragspartner aus der Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht entstehen, werden von diesem getragen. Entsteht für COMSOLIT einen Mehraufwand, weil der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, so wird dieser Mehraufwand dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

3. Datenlieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet sämtliche Texte, Bilder oder sonstige Erzeugnisse, welche für die Projektrealisierung erforderlich sind, in dem von der COMSOLIT vorgegebenen Format und Qualität rechtzeitig zu liefern. Vom Auftraggeber verursachten Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung der gelieferten Texte / Bilder ausserhalb eines normalen Rahmens, wird dem Auftraggeber zu den üblichen Stundenansätzen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Texte und Bilder selber verantwortlich und garantiert, dass diese in keiner Art und Weise Rechte von Dritten verletzt. COMSOLIT haftet nicht für Verletzungen von Urheberrechten oder anderen Schutzrechten durch den Vertragspartner.     

4. Termine
Die in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegten Termine sind verbindlich. Mittels periodischen Standortbestimmungen wird deren Einhaltung gewährleistet. Erkennt der Vertragspartner oder COMSOLIT Umstände, die eine Einhaltung der Termine verunmöglichen oder den Erfolg des Projektes gefährden könnten, so sind diese Umstände der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Allfällige Anpassungen des Terminplanes benötigen die Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Zustimmung darf nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden. Kommt der Vertragspartner während der Projektabwicklung einer seiner Mitwirkungspflichten nicht nach, kann COMSOLIT den Vertragspartner durch Mahnung in Verzug setzen. Die Terminpflichten von COMSOLIT stehen für die Dauer des Verzuges still.

5. Change Management
Die von COMSOLIT zu erbringenden Leistungen werden in der jeweiligen Offerte beschrieben. Nachträgliche Änderungen einer vertraglichen Leistung während des Projektes sind grundsätzlich über das Change Management möglich. COMSOLIT entscheidet unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeit, ob die gewünschten Änderungen zur Fertigstellung des Projektes notwendig sind und über das Change Management während dem laufenden Projekt bearbeitet werden oder ob mittels Folgeauftrag eine Nachbearbeitung nach Projektabschluss erfolgt. Änderungen während dem laufenden Projekt setzten in jedem Fall eine schriftliche Änderung der Offerte in einem zusätzlichen Anhang voraus. Dabei sind allfällige Auswirkungen auf den Terminplan und die Gesamtvergütung festzulegen.

6. Abnahme
COMSOLIT zeigt dem Vertragspartner die Fertigstellung des vereinbarten Projektes an. Der Vertragspartner hat dieses nach Zugang der Anzeige abzunehmen. Insbesondere Ausdrucke, Testaufschaltungen oder ähnliches sind vom Vertragspartner sorgfältig auf Korrektheit und Vollständigkeit zu prüfen. Ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm durch den Vertragspartner ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit und Vollständigkeit des Projektergebnisses. COMSOLIT haftet nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler. Entspricht das Projekt den vertraglich vereinbarten Anforderungen und hat das Projekt den Abnahmetest bestanden, ist der Vertragspartner verpflichtet, innert sieben (7) Werktagen eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben oder sofern vorgesehen ein spezielles Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Die Abnahme darf nicht wegen Mängel verweigert werden, welche die Nutzbarkeit nur unwesentlich beeinträchtigen. Die Verpflichtung von COMSOLIT zur Mangelbeseitigung bleibt unberührt bestehen. Beim Ausbleiben der Abnahme gilt die Abnahme vorbehaltlos als erteilt, wenn der Vertragspartner innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige nicht schriftlich Gründe für eine Abnahmeverweigerung geltend gemacht hat oder wenn der Vertragspartner das Projektergebnis produktiv einsetzt.

7. Preis / Zahlungsbedingungen
Der vertraglich vereinbarte Preis bzw. der in der Offerte ausgestellte Preis ist grundsätzlich verbindlich. Der vereinbarte Preis umfasst ausschliesslich die Leistungen gemäss Projektbeschrieb. Wenn ein klar definierter Leistungsumfang überschritten wird (z.B. durch zusätzliche, im Offertenumfang nicht enthaltenen Dienstleistungen), wird der Aufwand zusätzlich nach üblichem Stundenansatz verrechnet. Weiter können insbesondere Projektänderungen, Projektergänzungen, technische Probleme bei bestehenden Komponenten des Vertragspartners oder unvollständige Mitwirkung des Vertragspartners einen Mehraufwand zur Folge haben und entbinden COMSOLIT sowohl vom festgelegten Preis als auch von terminlichen Zusagen. COMSOLIT informiert den Vertragspartner rechtzeitig über solche Mehrkosten.
COMSOLIT ist nach Auftragserteilung berechtigt, dem Vertragspartner eine Anzahlung von einem Drittel (1/3) des in der Offerte verbindlich festgelegten Preises in Rechnung zu stellen. Der Rest des Preises ist bei Auftragsende geschuldet.   

8. Gewährleistung
Dem Vertragspartner steht bei Eintritt eines Mangels innert drei (3) Monaten nach Abnahme, ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Der Nachbesserungsanspruch setzt eine schriftliche und nachvollziehbare Mangelrüge des Vertragspartners innert fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Mangels voraus. Vom Vertragspartner geltend gemachte Mängel müssen reproduzierbar sein. COMSOLIT behebt die Mängel innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Eingang der Mangelrüge. Dem Vertragspartner steht kein Mangelrecht zu, wenn COMSOLIT den Nachweis der Erfüllung der vertraglichen Eigenschaften erbringt. Kann COMSOLIT die Mängel nicht vollständig beheben, setzt der Vertragspartner eine letzte Nachfrist von mindestens dreissig Tagen (30) zur Mängelbeseitigung ansetzten. Ohne Mängelbeseitigung innert angesetzter Frist, steht dem Vertragspartner das Recht zur Geltendmachung einer Minderung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes zu. Nachbesserungsleistungen umfassen weder Instandsetzungskosten noch Aufwandskosten infolge von Unterlassungen oder Fremdeinflüssen wie etwa Veränderungen des Systemumgebung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende System- und Hardwarewartung, unzureichende Datensicherung, welche vom Vertragspartner oder Dritten zu vertreten sind. Nachbesserungsansprüche entfallen vollständig bei Abänderungen in den Programmcodes des Projektergebnisses durch den Vertragspartner oder Dritte. COMSOLIT ist berechtigt, dem Vertragspartner für in diesem Zusammenhang geleisteten zusätzlichen Aufwand zu den üblichen Stundenansätzen in Rechnung zu stellen. Für im Leistungsumfang eingeschlossene Software oder andere Produkte von Drittlieferanten gilt unter Ausschluss jeder Gewährleistung oder Haftung von COMSOLIT die Garantie der entsprechenden Drittlieferanten.     

9. Haftung
COMSOLIT haftet nur für Schäden des Vertragspartners, welche ihr aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung wird auf die Höhe der gesamten Vergütung beschränkt, die COMSOLIT im Rahmen desjenigen Vertrages mit dem Vertragspartner zusteht, der zum schädigenden Ereignis den engsten Zusammenhang aufweist. COMSOLIT haftet nicht für den Ersatz von mittelbaren, indirekten Schäden oder von Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden an Programmen und Datenträgern. Sofern der Vertragspartner in die gelieferten Projektergebnisse eingreift, entfällt insoweit die Haftung von COMSOLIT. Schadensersatzansprüche seitens COMSOLIT bleiben vorbehalten. Als Eingriff gelten auch Modifikationen von Software und deren Dekompilierung.

10. Urheber- und Nutzungsrechte
COMSOLIT räumt dem Vertragspartner ein nichtausschliessliches Nutzungsrecht an den erstellten Projektergebnissen ein, sobald sämtliche aus dem Projektauftrag stammende Zahlungsansprüche der COMSOLIT gegenüber dem Vertragspartner erfüllt sind. COMSOLIT gestattet dem Vertragspartner die Nutzung in dem zum vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Umfang. Im Übrigen stehen COMSOLIT die ausschliesslichen und alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den geschaffenen Projektergebnissen zu. Sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere Urheberrechte und alle weiteren Schutzrechte stehen unter dem Vorbehalt des nichtausschliesslichen Nutzungsrechts des Vertragspartners ausschliesslich COMSOLIT zu. Soweit Standardsoftware oder OpenSource-Produkte überlassen werden, gelten für den Vertragspartner die allgemeinen Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.



Kreuzlingen, 18.06.2008


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